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Konjunkturpaket: Die Beschlüsse aus Sicht des Baugewerbes

Am 17. Juni 2020 hat die Ministerpräsidentenkonferenz dem Konjunkturpaket zugestimmt, welches das Kabinett am 12. Juni beschlossen hat. Wir haben die Punkte herausgegriffen, die für das Baugewerbe besonders relevant sind, und für Sie bewertet.

Entlastung kommunaler Haushalte

Der Bund sagt zu, wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen zur Hälfte auszugleichen. Zusätzlich erhöht der Bund seinen Übernahmeanteil für die Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen deutlich. Damit werden die Kommunen weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung haben, um in ihre bauliche Infrastruktur zu investieren.
Unterstützung der regionalen Infrastruktur Zusätzlich werden 1 Mrd. Euro in den Um- und Neubau von Kitas und Kindergärten und 150 Mio. Euro in Sportstätten investiert. Auch das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen soll beschleunigt werden. Das begrüßen wir, denn gerade in der Corona-Krise wurden die Infrastrukturengpässe bei der Kinderbetreuung überdeutlich.
Zuschuss für die Deutsche Bahn

Der Bund will der Bahn weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Sofern die Bahn den Zuschuss zukunftsgerichtet umsetzt und in die Modernisierung sowie den Ausbau des Schienennetzes investiert, profitiert davon unsere bayerische Infrastruktur.

Stabilisierung der SozialversicherungsbeiträgeDie Sozialversicherungsbeiträge werden bei 40% gedeckelt. Diese Maßnahme friert die Lohnzusatzkosten ein und ist für unsere mittelständischen Betriebe ein wichtiges Signal.
Erweiterte Förderung der energetischen GebäudesanierungDas CO2- Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 wird um 1 Mrd. auf 2,5 Mrd. Euro aufgestockt. Außerdem werden Förderprogramme zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude verstärkt - sowie ein neues Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen aufgelegt.
Temporäre Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes

Die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% erzeugt am Bau nicht die gewünschte Nachfrage-Stimulation. Aufgrund der kurzen Laufzeit kommt sie für bereits laufende Bauvorhaben oder Kleinaufträge zum Tragen, bedeutet für die Bauunternehmen aber gleichwohl einen administrativen und finanziellen Mehraufwand.

Modernisierung der Körperschaftssteuer

Dieses Vorhaben steht schon seit geraumer Zeit auf der grundsätzlichen steuerpolitischen Agenda. Aktuell zielführender wäre eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung der sogenannten Ansparrücklage.

Erhöhung des steuerlichen VerlustrücktragsDie Erweiterung des Verlustrücktrags für 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro (10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) begrüßen wir. Notwendig ist allerdings auch eine Ausweitung des Rücktragzeitraums auf mindestens zwei Jahre.
Degressive Abschreibung für bewegliche WirtschaftsgüterDie Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 ist grundsätzlich zu begrüßen. Für das Baugewerbe wäre eine Ausdehnung der Regelung auf Immobilien wünschenswert.
Überbrückungshilfen für KMU

Kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden Zuschüsse zugesagt. Antragsberechtigt sind Betriebe, deren Umsätze in April und Mai 2020 um mindestens 60% rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Dieser Ansatz ist zwar grundsätzlich positiv, allerdings wird die Mehrzahl der Bauunternehmen aufgrund der nachlaufenden Baukonjunktur nicht antragsberechtigt sein.

Konjunkturpaket: Die Beschlüsse aus Sicht des Baugewerbes